Prüfen Sie in Sekunden, welche Personen ein Unternehmen vertreten dürfen – inklusive Einzel- oder Gesamtvertretung, Prokura und dem Stand des Registers.
Live-Suche zeigt Treffer schon während der Eingabe · aktive Unternehmen sind auswählbar
Sie haben einen Vertrag vorliegen und wollen wissen, ob die unterzeichnende Person das Unternehmen binden durfte.
Firmennamen eingeben und aus den Live-Treffern das richtige Unternehmen auswählen.
Alle vertretungsberechtigten Personen mit Rolle, Umfang und Stand des Registers – klar aufbereitet.
Bei Bedarf die amtlichen Dokumente direkt beim Online-Handelsregister anfordern.
Nicht jede Unterschrift bindet ein Unternehmen. Diese Rollen dürfen – in unterschiedlichem Umfang – vertreten.
Gesetzlicher Vertreter der GmbH. Vertritt je nach Regelung allein oder gemeinsam.
Vertretungsorgan der AG. Umfang ergibt sich aus Satzung / Register.
Umfassende Vollmacht – als Einzel- oder Gesamtprokura, teils eingeschränkt.
Beim eingetragenen Kaufmann (e.K.) vertritt der Inhaber selbst.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Zeichnungsberechtigung – kurz erklärt.
Zeichnungsberechtigt ist, wer ein Unternehmen rechtsverbindlich vertreten und für dieses unterschreiben darf. Dazu zählen je nach Rechtsform Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber sowie Prokuristen.
Bei Einzelvertretung darf die Person das Unternehmen allein binden. Bei Gesamtvertretung ist die Unterschrift nur gemeinsam mit einer weiteren vertretungsberechtigten Person wirksam.
Die Prokura ist eine umfassende, gesetzlich geregelte Handlungsvollmacht. Sie kann als Einzel- oder Gesamtprokura erteilt und inhaltlich eingeschränkt sein – etwa ohne Berechtigung zur Veräußerung von Grundstücken.
Eine von § 181 BGB befreite Person darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abschließen (Selbstkontrahieren und Mehrfachvertretung).
Die Angaben beruhen auf dem amtlichen Handelsregister zum jeweils angegebenen Stand. Sie dienen der Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug; rechtsverbindlich ist allein der aktuelle Registerinhalt.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.